Hier erfährst du alles zur B4-19 TopCard.Hier erfährst du alles zur B4-19 TopCard.

Hier erfährst du alles zur B4-19 TopCard.

Mit der B4-19 TopCard profitierst du von Top-Konditionen ohne Bindungsfrist! Unabhängig von Banköffnungszeiten kannst über dein Erspartes verfügen.

  • für alle 14- bis 18-Jährigen

  • Top-Konditionen ab dem ersten Euro für täglich fällige Einlagen

  • Behebungen an österreichischen Geldausgabeautomaten rund um die Uhr

  • sicher durch Karte und Code

  • unabhängig von Banköffnungszeiten mittels e-Banking
Jetzt online beantragen
  • Details

    Alter

    Die B4-19 TopCard ist eine innovative Sparform für junge Leute von 14 bis 18 Jahren. Bei Erreichen des 19. Lebensjahres erfolgt anlässlich der nächsten Abrechnung automatisch die Umstellung auf ein BAWAG TopCard Konto.

    Top-Konditionen

    Kontoführung, Bankomatbehebungen und elektronische Überweisungen sind gratis. Die aktuell gültigen Zinsen und übrigen Konditionen findest du im aktuellen Preisblatt zur B4-19 TopCard.


    Einzahlungen

    Bareinzahlungen auf deine B4-19 TopCard können in beliebiger Höhe erfolgen. Mit der Sparautomatik vermehrt sich dein Guthaben wie von selbst – durch regelmäßige Überweisungen von einem Girokonto auf die B4-19 TopCard.

    Rückzahlungen

    Du kannst rund um die Uhr über dein Guthaben verfügen. Mit deiner B4-19 TopCard kannst du bei Geldausgabeautomaten österreichweit beheben. Oder du überweist mittels BAWAG e-Banking jederzeit dein Geld auf dein Referenzkonto.

    Referenzkonto

    Das Referenzkonto ist dein Girokonto bei der BAWAG oder einem anderen inländischen Geldinstitut wohin du von deiner B4-19 TopCard überweisen kannst.


    B4-19 Konto

    Mit deinem B4-19 Konto genießt du hohe Flexibilität und Bequemlichkeit für deine Geldgeschäfte. Ein B4-19 Konto als Referenzkonto zu deiner B4-19 TopCard optimiert deinen Zinsvorteil. Näher Informationen zum B4-19 Konto findest du hier:

    B4-19 Konto

    BAWAG e-Banking

    Mit BAWAG e-Banking optimierst du dein Finanzmanagement. Bequem und unabhängig von Ort und Zeit kannst du von deiner B4-19 TopCard auf dein Referenzkonto überweisen. Nähere Informationen zum BAWAG e-Banking findest du hier:

    BAWAG e-Banking

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  • Entgelte und Konditionen

    SPAREINLAGEN VARIABEL VERZINST


    Mindesteinlage /

    -guthaben in EUR

    Laufzeit /

    Bindungsfrist

    Zinssätze p.a.

    Bonussparbuch 1)

    1,-

    6 Monate Bindungsfrist

    ab 0,0625%

    NICKI-Sparbuch, B4-19 Sparbuch und

    Ansparbuch 2)

    1,-

    2 Jahre

    4 Jahre

    0,1250%

    0,6250%

    SPAREINLAGEN FIX VERZINST

    Sparbuch ohne Bindungsfrist (fixer Grundzinssatz)

    1,-

    ohne Bindungsfrist

    0,0625%

    Kapitalsparbücher 3)

    100,-

    100,-

    100,-

    1 Jahr

    2 Jahre

    6 Jahre

    1,2500%

    1,5000%

    2,7500%

    Kletterzins-Sparbuch 4)

    Zinssatz im 1. Jahr. 0,5% p.a., im 2. Jahr 1,75% p.a.,

    im 3. Jahr 2,75% p.a. und im 4. Jahr 5% p.a.,
    Durchschnittszinssatz 2,485% p.a.

    100,-

    4 Jahre

    5,0000%

    im 4. Jahr

    AnlageDuett / KontoDuett 5)

    100,-

    6 Monate

    3,0000%

    SONSTIGE

    TopCard

    bis 3.499,99

    ab 3.500,-

    ab 10.000,-

    ab 20.000,-

    ab 50.000,-

    ohne Bindungsfrist

    0,0625%

    0,0625%

    0,5000%

    0,7500%

    1,0000%

    B4-19 TopCard

    ab 1,-

    ohne Bindungsfrist

    0,6250%

    1) Variabler Grundzinssatz gem. Pkt. 5.5.1 der Allgem. Bedingungen für Einlagen auf BAWAG Sparbücher: -2,375% (lt. Indikator errechneter Wert). Mindestzinssatz ist der fixe Grundzinssatz. Bei Spareinlagen mit vereinbarter Bindungsfrist werden für vorzeitig behobene Beträge pro vollem Monat der nicht eingehaltenen Bindungsfrist 1‰ Vorschusszinsen berechnet.

    2) Bei vorzeitiger Auflösung oder Behebung werden die Einlagen rückwirkend ab dem Tag der Ausstellung mit dem Zinssatz für Spareinlagen ohne vereinbarte Bindungsfrist verzinst.

    3) Garantierter Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Bei vorzeitiger Behebung erfolgt die Verzinsung des behobenen Betrages lt. Auszahlungstabelle.

    4) Mit der Laufzeit ansteigende, garantierte Zinssätze (Stufenzinssatz). Bei vorzeitiger Behebung erfolgt die Verzinsung des behobenen Betrages lt. Auszahlungstabelle zum Kletterzins-Sparbuch.

    5) BAWAG AnlageDuett ist eine Kombination aus einem 6-monatigen BAWAG Kapitalsparbuch mit 3% p.a. fix und einer gleichzeitigen Veranlagung in einen ausgewählten Fonds der BAWAG P.S.K. INVEST GmbH. Um das AnlageDuett in Anspruch nehmen zu können, bedarf es eines Gesamtveranlagungsbetrages von mind. EUR 5.000,-. Mindestens 50% davon müssen im ausgewählten Wertpapier, bei gleichzeitiger Eröffnung des Kapitalsparbuches neu veranlagt werden. Die Wertpapierveranlagung erfolgt zu den gültigen Konditionen lt. Verkaufsprospekt, der in jeder BAWAG Filiale erhältlich oder unter www.bawagpskfonds.at abrufbar ist.
    BAWAG KontoDuett ist eine Kombination aus einem 6-monatigen BAWAG Kapitalsparbuch mit 3% p.a. fix, mit einer Maximaleinlage von EUR 10.000,- und einer gleichzeitigen Neueröffnung eines BAWAG Gehalts- oder Pensionskontos (Konto für Preisbewusste, für Individualisten oder für Flexible). Bei Auflösung des Kontos innerhalb der Laufzeit des Kapitalsparbuchs wird dieses vorzeitig aufgelöst. In diesem Fall gilt der niedrigere Zinssatz lt. Auszahlungstabelle.

    Zinssätze p.a. gültig ab 3.8.2010 bis auf Widerruf, Änderungen vorbehalten.

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  • Rechtliche Hinweise

    Information zur Einlagensicherung gem. § 93 Abs. 8 Bankwesengesetz

    Die BAWAG P.S.K. ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Spareinlagen und Giroguthaben bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- pro natürlicher Person. Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen werden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- pro Anleger gesichert. Für Einleger, die keine natürlichen Personen sind, ist die Zahlungspflicht mit einem Höchstbetrag von EUR 50.000 pro Einleger begrenzt. Ab dem 1.1.2011 gilt ein Höchstbetrag von EUR 100.000,- pro nicht natürlicher Person. Forderungen nicht natürlicher Personen aus Wertpapierdienstleistungen sind mit 90 % des Guthabens, höchstens jedoch mit einem Betrag von EUR 20.000,- pro Anleger gesichert. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter. Weitere Informationen finden Sie unter www.einlagensicherung.at

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Sicherheitsbarometer Lesen Sie mehr

Wenn Sie nach der für Sie optimalen Veranlagung suchen, sollten Sie sich im ersten Schritt fragen, wie wichtig Ihnen Sicherheit im Verhältnis zu Rendite ist: