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Im Zuge neuer Richtlinien im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tritt ab 1.7. 2010 die Novelle zum Bankwesengesetz - veröffentlicht im BGBl I Nr. 37/2010 („BWG-Novelle“) - in Kraft, die die Ausweispflicht bei Sparbuchbehebungen neu regelt.

Aufgrund dieser neuen, für alle österreichischen Banken gültigen Gesetzeslage, ersuchen wir Sie, bei allen Sparbuchbehebungen einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen. Vergessen Sie auch nicht, andere Personen auf diese neue Situation hinzuweisen, wenn Sie ein Losungswortsparbuch an diese weitergeben.